Grundeigentum

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Im Falle einer Scheidung führt die Auflösung des Güterstandes häufig zur Beendigung der Gütergemeinschaft. Der einfachste Weg dazu ist der Verkauf der Immobilie: Das Paar verkauft die Immobilie und teilt sich den Gewinn. Dies ist häufig der Fall, wenn keiner der Partner die Hypothek allein tragen kann oder will.

Natürlich ist dies nicht die einzige mögliche Lösung.

Die Eigentumsverhältnisse können auch unverändert bleiben, wobei beide Ehegatten Miteigentümer bleiben, aber ein Partner über das Eigentum verfügen und dem anderen eine Ausgleichszahlung leisten kann.

Ein Partner könnte zum Beispiel seinen Anteil an der Immobilie aufgeben und im Gegenzug eine Nutzniessung oder einen Anteil vom Einkommen erhalten.

Eine Übernahme des Miteigentumsanteils eines Partners durch den anderen ist ebenfalls möglich, allerdings müssen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, und natürlich muss eine der Parteien bereit sein, ihren Anteil am Miteigentum zu verkaufen.

Jede andere Vereinbarung, die über die fragliche Immobilie hinausgeht, wie z.B. die Aufteilung anderer Immobilien oder Vermögenswerte, ist möglich und kann außergerichtlich geregelt werden.

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