Wer zahlt was? Kostenverteilung bei Instandhaltung und Renovierungen

Renovierung

Im Falle einer Scheidung kann es vorkommen, dass einer der Ehepartner im gemeinsamen Haus oder der Wohnung verbleibt und zum Mieter des anderen wird. In diesem Fall stellt sich die Frage, wer für die Instandhaltung und Renovierungen aufkommt.

Nach Schweizer Recht sind beide Ehepartner für die Instandhaltung und Renovierung des gemeinsamen Eigentums verantwortlich, auch wenn nur einer darin wohnt. Dies gilt auch für den Fall, dass einer der Ehepartner Mieter des anderen geworden ist.

In einer solchen Situation sollte eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern getroffen werden, die die Verantwortlichkeiten und Kostenaufteilung für Instandhaltung und Renovierungen klärt. Dies kann Teil des Scheidungsvergleiches sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei fehlenden Vereinbarungen oder Streitigkeiten über die Kostenaufteilung eine gerichtliche Entscheidung notwendig sein kann. In diesem Fall wird das Gericht die Kostenverteilung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls und der Gesetze des Landes festlegen.

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