R: Es kommt vor, dass Hausfrauen und Hausmänner aufgrund einer Trennung oder Scheidung neu eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen. Befinden sich die betroffenen Personen in einer Notalge, haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Damit Sie Arbeitslosengeld erhalten, müssen Sie persönlich und gesundheitlich in der Lage sein, mindestens 20 Prozent zu arbeiten. Sie müssen auch bereit sein, eine zumutbare Stelle anzutreten.
Die Arbeitslosenversicherung rechnet mit Arbeitstagen. Es werden maximal 90 Taggelder zugesprochen. Somit besteht die Möglichkeit, an die vier Monate Arbeitslosengeld zu erhalten.
Sie müssen diesen Anspruch möglichst rasch geltend machen. Falls Sie beispielsweise getrennt leben, darf die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Melden Sie sich möglichst früh an das Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihrer Region. Die Fachpersonen können Ihnen weitergehende Auskünfte erteilen und Sie bei den zu unternehmenden Schritten unterstützen.