R: In diesem Fall steht keine Austrittsleistung mehr zur Verfügung, die aufgeteilt werden könnte. Stattdessen erfolgt die Aufteilung des Rentenanteils, der während der Ehe erworben wurde, nach Ermessen des Gerichts. Dieser Betrag wird in eine lebenslange Rente umgerechnet und dem berechtigten Ehegatten entweder als Auszahlung oder als Übertragung in seine Vorsorge zuteil.
Für nähere Informationen zur Berechnung können Sie sich direkt an Ihre Pensionskasse wenden.