Trennung nicht verheirateter Paare

In der Schweiz gibt es kein spezielles Trennungsrecht für nicht verheiratete Paare. Stattdessen werden die juristischen Eckpunkte durch allgemeine Dispositionen im Vertragsrecht, im Zivilrecht und Obligationenrecht geregelt.

Ein wichtiger Aspekt bei der Trennung von nicht verheirateten Paaren ist die Regelung des Unterhalts. Da es keine gesetzliche Unterhaltspflicht gibt, müssen die Parteien eine Vereinbarung treffen oder eine gerichtliche Entscheidung einholen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Hier gilt das Prinzip des Zugewinnausgleichs, wonach jeder der Partner das Vermögen behält, das er vor der Beziehung besessen hat und der Zugewinn während der Beziehung aufgeteilt wird.

Im Falle von Kindern müssen die Eltern auch Regelungen treffen bezüglich Sorgerecht und Unterhalt. Auch hier kann eine gerichtliche Entscheidung notwendig sein, falls die Eltern keine Einigung erzielen können.

Es ist wichtig, dass man sich in einer solchen Situation beraten lässt, um sicherzustellen, dass alle Aspekte berücksichtigt und die Interessen aller Beteiligten geschützt werden. Einvernehmliche-scheidung.ch bietet Ihnen diverse Beratungsoptionen an. Durch eine von uns geführte Mediation finden wir gemeinsam die passende Lösung für Ihre Situation.

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