Q: Welche Auswirkungen hat eine Scheidung auf das Immobilieneigentum im Falle einer Errungenschaftsbeteiligung?

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R: Bei einem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung ist eine Auseinandersetzung erforderlich, um den Anteil des Vermögens zu bestimmen, der während der Ehe erworben wurde und welcher dementsprechend zwischen den Ehegatten aufzuteilen ist. Geerbtes Vermögen, Schenkungen und Guthaben aus der Zeit vor der Ehe sind von dieser Aufteilung ausgenommen. Der Wert einer Immobilie fliesst, gleich wie die anderen Werte, in die zu verteilende Masse ein. Die Parteien sind bei der Verteilung der Gütermasse relativ frei. So kann eine Immobilie zum Beispiel über einen Geldbetrag oder einem Aktiendepot abgeglichen werden. 



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