Monatliche Pflichtbeiträge in die Pensionskasse sind für Arbeitnehmende gesetzlich vorgeschrieben. Daneben sind aber auch freiwillige Einkäufe möglich. Diese bieten verschiedene Vorteile. Die Partner von einvernehmliche-scheidung.ch beraten Sie professionell. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Analyse.
Höhere Einzahlungen bedeuten im Alter grössere Auszahlungen und möglicherweise verbesserte Risikoleistungen. Steuerlich sind Einzahlungen interessant, da sie vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, was die Progression mindert. Es empfiehlt sich, Einzahlungen über mehrere Jahre zu verteilen. Während der Beitragsdauer sind Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuern auf das Vorsorgekapital befreit.
Geld aus der 2. Säule kann vor der Pensionierung nur unter bestimmten Bedingungen (Erwerb von Immobilien, Auswanderung aus der Schweiz, neue Selbstständigkeit) ausgezahlt werden. Bei einer Scheidung werden die Vorsorgegelder geteilt. Der freiwillige Einkauf empfiehlt sich in einer solchen Situation zum Ausgleich einer Vorsorgelücke, welche zum Beispiel infolge einer Scheidung entstanden ist.
Zu beachten ist auch, dass die 2. Säule nicht zwingend aufgeteilt werden muss.