Die Rolle der Rechtsschutzversicherungen bei Scheidungen

Scheidungen können oft zu langwierigen und kostspieligen Angelegenheiten werden, insbesondere wenn sie über Gerichtsprozesse abgewickelt werden. Nicht selten ziehen sich solche Verfahren über viele Monate, wenn nicht gar Jahre hin und verursachen dabei Anwalts- und Gerichtskosten, die sich auf mehrere zehntausend Franken summieren können.

Ein weiterer kritischer Punkt in diesem Kontext ist die Haltung vieler Rechtsschutzversicherungen. Häufig schliessen diese die Übernahme solcher Kosten aus, vor allem wegen ihrer Unvorhersehbarkeit und der hohen Ausgaben, die damit verbunden sind. Zudem werden in einer Scheidung Ehepartner, die oftmals gemeinsam als Versicherungsnehmer auftreten, plötzlich zu Gegenparteien.

In dieser komplexen Lage erweisen sich einvernehmliche Einigungen und Mediationen als kostensparende und effektive Alternativen. Sie ermöglichen nicht nur eine signifikante Einsparung für alle Beteiligten, sondern liegen auch im direkten Interesse der Rechtsschutzversicherungen, die dadurch erhebliche Kosten einsparen können. Interessanterweise haben einige Rechtsschutzversicherungen erkannt, dass sie durch die Übernahme von Mediationskosten, die in der Regel nur einige tausend Franken betragen, im Sinne ihrer Kunden handeln und gleichzeitig ihre eigenen Ausgaben kontrollieren können.

Die Praxis in der Handhabung dieser Kostenübernahme variiert jedoch stark zwischen den verschiedenen Rechtsversicherungen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die aktuelle Landschaft und zeigt auf, wie Rechtsschutzversicherungen zur Lösung beitragen, indem sie die Kosten für Mediationen und einvernehmliche Scheidungen übernehmen.

  • AXA: Möglichkeit in der Police zu vereinbaren, dass Kosten einer Scheidung übernommen werden
  • Protekta: Die Protekta bietet einen Deckungsbaustein «Familienrecht» an. Dieser beinhaltet unter anderem Mediationskosten. Je nach Deckung bzw. allgemeinen Versicherungsbedingungen beträgt die Deckungssumme CHF 10’000 oder CHF 20’000.
  • CSS: Die Rechtsschutzversicherung, übernimmt keine Kosten bei Streitigkeiten zwischen Konkubinats- oder Wohnpartnern, Ehegatten oder einer eingetragenen Partnerschaft. Dies betrifft ebenfalls die Mediation.
  • Fortuna-Generali: Möglichkeit in der Police zu vereinbaren, dass Kosten bis zu CHF 5’000.- gedeckt werden. Dieser Betrag umfasst jedoch nur die Kosten bezüglich des Verfassens der Scheidungskonvention und dem Scheidungsbegehrens. Die Gerichtskosten sowie die Begleitung zur Gerichtsverhandlung werden nicht übernommen.
  • Emilia: Scheidungskosten werden von der Versicherung nicht abgedeckt. Jedoch werden Beratungskosten in allen Rechtsbereichen von der Versicherung getragen (keine max. Kostengrenze).
  • direct: Scheidungskosten werden nicht abgedeckt.
  • Baloisedirect: Scheidungskosten werden nicht abgedeckt.
  • Dextra protection jur.: Je nach Police wird die Abdeckung der Mediationskosten bis zu einem maximalen Streitwert von CHF 10’000.- vorgesehen.
  • CAP: Je nach Police wird die Abdeckung der Mediationskosten bis zu einem Wert von CHF 15’000.- vorgesehen.
  • Coop Protection juridique: Je nach Police wird die Abdeckung der Mediationskosten zwischen CHF 500.- und 1’000.- vorgesehen
  • Orion: Das Eherecht ist ein Rechtsgebiet, das von der Rechtsschutzversicherung gedeckt wird. Orion gewährt bei Problemen aus Eherecht / eingetragener Partnerschaft Rechtsschutz durch Unterstützung beim Aufsetzten einer Scheidungs- oder Trennungskonvention. Die Versicherungssumme beträgt im Produkt Standard CHF 500.- pro versicherten Partner, im Produkt Premium CHF 3’000.- Bei Streitigkeiten zwischen denselben Partnern wird die Versicherungssumme nur einmal erbracht.
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