Das Konzept des Existenzminimums ist von entscheidender Bedeutung in Diskussionen über Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftspolitik. Doch worum handelt es sich genau und wie wird es bestimmt?
Wie hoch ist das Existenzminimum?
Das Existenzminimum stellt den Mindestbetrag dar, den eine Person zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und anderen grundlegenden Notwendigkeiten für sich selbst und gegebenenfalls für ihre Familie benötigt. Derzeit sind die für das Existenzminimum in der Schweiz vorgesehenen Beträge wie folgt:
- 1200 Franken pro Monat für eine alleinstehende Person.
- 1350 Franken pro Monat für eine alleinstehende Person mit Kind(ern).
- 1700 Franken pro Monat für ein Paar mit oder ohne Kind(er).
Für Kinder variiert der Betrag je nach Alter:
- 400 Franken pro Monat für die Jüngsten bis zum Alter von 10 Jahren.
- 600 Franken pro Monat für die Älteren.
Was umfasst das erweiterte Existenzminimum?
Das Existenzminimum beschränkt sich nicht auf diese Grundbeträge. Es umfasst auch andere wesentliche Ausgaben wie:
- Wohn- und Heizkosten: Die mit dem Wohnen verbundenen Kosten, sei es Miete oder Hypothek.
- Krankenkassenprämien: Die obligatorischen Beiträge zur Krankenversicherung.
- Sozialversicherungsbeiträge: Die Zahlungen für die Sozialversicherung und andere obligatorische Versicherungen.
- Unterhaltszahlungen: Die Beträge, die für den Unterhalt von Kindern oder eines Ehepartners im Falle einer Trennung gezahlt werden.
- Leasingraten für ein Auto: Wenn ein Fahrzeug aus beruflichen oder anderen Gründen unerlässlich ist.
- Kinderbetreuungskosten: Die Kosten für die Kinderbetreuung, sei es in der Krippe oder durch eine Tagesmutter.
- Nicht von der Versicherung gedeckte medizinische Kosten: Gesundheitsausgaben, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.
Was ist nicht enthalten?
Es ist wichtig zu beachten, dass einige Ausgaben nicht vom Existenzminimum gedeckt sind, insbesondere:
- Laufende Schulden: Die Rückzahlungen von Krediten oder angesammelten Schulden.
- Steuern: Die Steuern und Abgaben sind noch nicht in die Berechnung des Existenzminimums einbezogen. Allerdings wurde eine Motion vom Nationalrat und vom Ständerat stillschweigend angenommen. Nun bleibt abzuwarten, bis der Bundesrat dies umsetzt.
Personen in finanziellen Schwierigkeiten müssen daher diese zusätzlichen Belastungen mit dem ihnen zugewiesenen Mindestbetrag bewältigen oder neue Schulden aufnehmen, um ihre Rechnungen zu begleichen. Dies kann einen Teufelskreis der Verschuldung schaffen, der es noch schwieriger macht, der Armut zu entkommen.