Der Kanton Waadt bereitet sich darauf vor, die Solidarität der Ex-Eheleute für ihre gemeinsamen Steuerschulden zu beenden.
Der Staatsrat hat dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern (StG) vorgeschlagen, mit der die solidarische Haftung von getrennt lebenden Ehegatten für die während des gemeinsamen Lebens aufgelaufenen und noch nicht beglichenen Steuerschulden abgeschafft werden soll. Diese Reform würde es dem Kanton ermöglichen, sich dem Prinzip der direkten Bundessteuer, die seit über zwanzig Jahren auf diese Solidarität verzichtet, sowie der mehrheitlichen Praxis der anderen Schweizer Kantone anzugleichen.
Derzeit sieht Artikel 14 Absatz 1 des StG vor, dass „Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, solidarisch für den Gesamtbetrag der Steuer haften“. Im Gegensatz zum Bundesgesetz sieht das Waadtländer Recht jedoch keine Bestimmung vor, um diese Solidarität nach einer Trennung oder einem Todesfall aufzuheben. Der Kanton Waadt bleibt neben Neuenburg einer der letzten Kantonen in der Westschweiz, der diese Regel beibehält.
Die vorgeschlagene neue Bestimmung würde Artikel 14 StG wie folgt ergänzen: „Wenn die Ehegatten nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, endet die solidarische Haftung für die unbezahlten Steuerbeträge, die sich aus einer gemeinsamen Veranlagung ergeben“. Somit würde jeder getrennt lebende Ehegatte nur für seinen persönlichen Anteil an den geschuldeten Steuern haften, der von der Steuerbehörde entsprechend der jeweiligen Haftung festgelegt wird.
Diese Gesetzesänderung erfordert auch eine Aktualisierung des Steuerinformationssystems, das ursprünglich für das Prinzip der Besteuerung des gemeinsamen Haushalts konzipiert war.
Diese Reform stellt einen bedeutenden Fortschritt für das Waadtländer Steuerrecht dar und zielt auf eine grössere Gerechtigkeit zwischen Ex-Ehegatten und eine Modernisierung des Steuersystems im Einklang mit der Bundespraxis ab.