Online trennen oder scheiden lassen?

Um eine Trennung oder Scheidung auszusprechen, ratifiziert das Gericht die von vereidigten MediatorInnen erarbeitete Vereinbarung. Hierfür benötigen wir Ihre persönlichen Angaben und Ihre Anliegen bezüglich der Abmachungen. Dazu gehören gemeinsame elterliche und finanzielle Angelegenheiten sowie bestimmte andere Punkte, wie z. B. die Aufteilung des gemeinsamen Guthabens. Auch andere, nicht gesetzlich vorgeschriebene Angelegenheiten können in der Vereinbarung festgelegt werden, z. B. das Verhältnis der Kinder zu den Großeltern usw.

FÜR DIE GEMEINSAME ELTERNSCHAFT:

  • Die Zuweisung der elterlichen Sorge
  • Die Obhut und Besuchsrecht
  • Der Wohnsitz der Kinder

FÜR FINANZIELLE ANGELEGENHEITEN:

  • Aufteilung der zweiten Säule (im Falle einer Scheidung)
  • Auflösung des Güterstandes und Aufteilung des Vermögens (im Falle einer Scheidung, provisorisch auch im Falle einer Trennung möglich)
  • Der Unterhalt der Kinder
  • Der Unterhalt der Ehegatten

Je nach Einigungsgrad reicht die Eingabe Ihrer Daten online damit wir die Vereinbarung erstellen und an das zuständige Gericht senden können. Sie werden dann zu einer Scheidungsverhandlung vorgeladen. Im Falle einer Trennung wird das Gericht in den meisten Fällen und auf Antrag die Trennung auch ohne mündliche Verhandlung aussprechen.

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