Scheidungsverfahren

Scheidungsverfahren

Wenn ein Paar seine Beziehung beenden möchte, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können ihr gemeinsames Leben für eine gewisse Zeit auf Eis legen und sich für eine Trennung entscheiden oder direkt die Scheidung einreichen. Es besteht keine Verpflichtung mehr, vor einer Scheidung eine Trennung zu vollziehen, wenn dies in gegenseitigem Einvernehmen geschieht.

Die Trennung setzt das gemeinsame Leben genauso außer Kraft wie eine Scheidung: Es gibt keine gemeinsame Wohnung mehr und auch keine Möglichkeit, die eheliche Gemeinschaft zu vertreten. Es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede im Vergleich zu einer Scheidung: Das Eheband wird nicht aufgelöst, der durch die Ehe erworbene Name wird beibehalten, ebenso wie z. B. die Erbschafts- und Rentenansprüche.

Für eine Trennung ist es nicht notwendig, vor Gericht zu gehen, sondern die Vereinbarung kann dem Präsidenten des Bezirksgerichts zur Ratifizierung vorgelegt werden. Wir empfehlen die Ratifizierung durch das Gericht, um die Formalität des Abkommens zu unterstützen und die Durchsetzbarkeit der Bestimmungen zu stärken. Wenn der Richter zustimmt, kann sogar die Ratifizierung der Vereinbarung ohne Anhörung, d.h. ohne Anwesenheit der Parteien, erfolgen.

Was die Scheidung betrifft, so sind zwei verschiedene Anträge möglich: ein einseitiger Scheidungsantrag, wenn keine Einigung über die Scheidung selbst erzielt werden kann, oder ein gemeinsamer Antrag.

einvernehmliche-scheidung.ch steht Ihnen für alle Fragen rund um Scheidung und Trennung zur Verfügung und ermöglicht es Ihnen, die beste Lösung für Ihre Situation zu wählen. 

Einseitiger Antrag auf Scheidung

Ein einseitiger Antrag liegt vor, wenn nur ein Ehegatte die Scheidung beantragt und der andere sie ablehnt. In diesem Fall gibt es keine Einigung zwischen den Ehegatten über den Grundsatz der Scheidung selbst. Für diese Art von Verfahren ist es grundsätzlich erforderlich, dass sich jeder Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt, da sich die Ehegatten in einer konfliktreichen Situation befinden. Die Alternative wäre, eine Mediation zu versuchen, um eine Einigung darüber zu erzielen, ob sich das Paar scheiden lassen will oder nicht, oder vielleicht nach einiger Zeit.

Damit ein einseitiger Scheidungsantrag gestellt werden kann, muss mindestens eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Entweder leben die Ehegatten seit mindestens zwei Jahren getrennt;
  • oder es gibt schwerwiegende Gründe, die die Fortsetzung des Ehelebens unerträglich machen, z.B. häusliche Gewalt. Die Fortsetzung des Ehelebens wird als unerträglich angesehen, wenn die Aufrechterhaltung des Ehebandes für den Ehegatten, der die Scheidung beantragt, unzumutbar ist. Das bedeutet nicht, dass man mit der Antragsstellung warten muss, bis sich die Situation übermässig verschlechtert hat. Dies hängt von Fall zu Fall von der Gesamtsituation der Ehegatten ab.

Antrag auf Scheidung durch gemeinsamen Antrag

Ein gemeinsamer Scheidungsantrag ist ein einfacheres und weniger konfrontatives Verfahren. Wenn die Ehegatten die Scheidung gemeinsam beantragen, müssen sie eine vollständige Vereinbarung über die Wirkungen ihrer Scheidung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen vorlegen.

Der Richter oder die Richterin hört sie getrennt und gemeinsam an. Wenn er oder sie sich davon überzeugt hat, dass die Ehegatten ihren Scheidungsantrag gestellt und ihre Vereinbarung nach sorgfältiger Überlegung und aus freien Stücken geschlossen haben und dass die Vereinbarung und die Schlussfolgerungen in Bezug auf die Kinder rechtlich bestätigt werden können, spricht er oder sie die Scheidung aus.

Die Scheidungsvereinbarung kann von Anwälten mit oder ohne Gerichtsverfahren und Anhörungen, oder von Mediatoren oder innovativen Lösungen wie einvernehmliche-scheidung.ch ausgearbeitet werden.

Was die Konvention betrifft, so übernimmt einvernehmliche-scheidung.ch die Ausarbeitung nach Ihren Wünschen vor und überprüft, ob alle Bestimmungen mit dem schweizerischen Recht übereinstimmen. Wir kümmern uns auch um die Vorbereitung der gesamten Akte mit dem Antrag an das Gericht und den verschiedenen Anhängen, die für die Scheidung unerlässlich sind. Nach Ihrer Bestätigung und Unterzeichnung der Akte leiten wir diese direkt an das zuständige Gericht weiter. Wir berücksichtigen dabei, dass die Gerichte ihre eigenen Verfahren und Gewohnheiten haben, die nicht nur von Region zu Region (zwischen französisch-, deutsch- und italienischsprachiger Schweiz), sondern auch von Kanton zu Kanton (Waadt, Wallis, Genf usw.) und sogar von Bezirk zu Bezirk (im Kanton Waadt haben z.B. die Richter in Lausanne und Yverdon unterschiedliche Präferenzen bezüglich des Inhalts der Konvention) variieren können. All diese Details sind wichtig, wenn es darum geht, effizient und so kostengünstig wie möglich zu sein.

Der einzige Schritt, den die Parteien allein tun müssen, ist die Gerichtsverhandlung, die für eine Scheidung in der Schweiz obligatorisch ist. Eine gerichtliche Anhörung auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags und einer von einem vereidigten Vermittler getroffenen Vereinbarung ist oft eine Formalität und kann in wenigen Minuten stattfinden.

Unsere Dienstleistungen machen es überflüssig, für jede Partei einen Anwalt zu beauftragen, und vermeiden so hohe Kosten und schwerfällige Verfahren (vergleichen Sie dazu unser Angebot: Kosten einer einvernehmlichen Scheidung). Wir beraten die Parteien unparteiisch, finden faire und gerechte Vereinbarungen und Kompromisse in ihrem Interesse. Demgegenüber führt ein Gerichtsverfahren oft zu einem Spiel, bei dem jede Partei mit dem Gesetz spielt, um das meiste herauszuholen. Dies bringt unnötige Spannungen, Kosten und einen erheblichen Zeitverlust mit sich und das Ergebnis ist nicht vorhersehbar, weil es vom Richter entschieden wird. Mit unserer einvernehmlichen Einigung hingegen kennen Sie die Bedingungen Ihrer Online-Scheidung genau, sogar noch bevor das Dossier an das Gericht gesendet wird.

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