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Ich bin / Wir sind

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Wir wollen Was ist der Unterschied zwischen Scheidung und Trennung?
Die Scheidung ist die endgültige Auflösung einer Ehe. Die Trennung ist eine Aussetzung, sie kann schnell und kostenlos rückgängig gemacht werden, um ins Eheleben zurückzukehren.
In beiden Fällen werden Sie entsprechend Ihrem Status am 31. Dezember des laufenden Jahres getrennt besteuert, außer im Falle einer faktischen Trennung. Die Trennung erfordert im Gegensatz zur Scheidung nicht die Teilung des Vermögens, erlaubt sie aber. Die zweite Säule wird nur im Falle einer Scheidung geteilt.
Die zweijährige Trennung vor der Scheidung ist in der Schweiz nicht mehr zwingend. Bei schwerwiegenden Konflikten, und auch wenn eine Scheidung von beiden Seiten gewünscht wird, empfehlen wir oft als ersten Schritt die Trennung. Sie ist einfacher zu realisieren und erlaubt es einen ersten Schritt zu tun. Dann können die Parteien die neue Dynamik etablieren, bevor sie das grössere Stück, die Scheidung, einleiten. Die meisten Elemente aus der Trennungsvereinbarung können für die Scheidung übernommen werden, dies reduziert die Kosten der Scheidung.

Mit oder ohne gemeinsame Kinder mit Unterhaltspflicht Die Unterhaltspflicht der Eltern besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes. Hat das Kind seine Ausbildung (Berufslehre, Diplom, Bachelor, Master) bis zur Volljährigkeit nicht abgeschlossen, müssen die Eltern das Kind weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen, sofern die Ausbildung innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen wird.

Schützen Sie Ihre Finanzen und kontrollieren Sie Ihr Budget!

Eine Trennung ist an sich bereits ein prägendes Ereignis im Leben. Dazu kommen finanzielle Auswirkungen. Die Miete, die Versicherungen, die Steuern, die 2. und 3. Säule sowie das Monatsbudget sind oft stark betroffen. Um Überraschungen zu vermeiden und sich bestmöglich auf diese neue Situation vorzubereiten, hat einvernehmliche-scheidung.ch vertrauensvolle Partnerschaften entwickelt, um Sie entsprechend Ihrer spezifischen Situation individuell zu beraten.

Einige Angebote sind nur im Rahmen einer Trennung möglich. Wir empfehlen Ihnen von dieser Möglichkeit zu profitieren. Sie ist unverbindlich, natürlich können Sie das Angebot auch nach einem ersten Kontakt noch ablehnen.

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