Ausgleich bei Investitionen in fremdes Eigentum bei Scheidung

Eine Trennung ist emotional fordernd. Besonders wenn Sie in das Vermögen Ihres Partners investiert haben, stellt sich oft die Frage nach dem Ausgleich bei Investitionen in fremdes Eigentum. Was passiert mit dem eingebrachten Geld? Erhalte ich es zurück – oder sogar mehr? In der Schweiz regelt das Güterrecht diese komplexen Situationen. Dieser Artikel beleuchtet Ihre Rechte und Möglichkeiten, damit Sie in dieser unsicheren Zeit Klarheit gewinnen.

I. Die Güterstände in der Schweiz: Die Basis für Ihre Ansprüche

Bevor wir über Investitionen sprechen, ist es wichtig, den Güterstand Ihrer Ehe zu kennen. In der Schweiz gibt es drei Güterstände, die die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung bestimmen:

  • Errungenschaftsbeteiligung: Dies ist der Standardfall, wenn Sie keinen Ehevertrag haben. Hier werden Errungenschaften (Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde) hälftig geteilt, während das Eigengut (Vermögen vor der Ehe, Erbschaften, Schenkungen) jedem Ehegatten allein zusteht.
  • Gütertrennung: Hier bleiben die Vermögen der Ehegatten auch während der Ehe vollständig getrennt. Jeder verwaltet sein eigenes Vermögen.
  • Gütergemeinschaft: Bei diesem Güterstand legen die Ehepartner ihr Vermögen zusammen, es gehört beiden gemeinsam. Diese Form ist seltener und muss explizit in einem Ehevertrag vereinbart werden.

II. Investitionen in fremdes Eigentum: Ihre Ansprüche nach dem Gesetz

Haben Sie in einen Vermögensgegenstand investiert, der dem Eigengut Ihres Partners gehört – etwa in dessen Haus oder Geschäft? Das Schweizer Recht sieht hierfür spezielle Regelungen vor, insbesondere bei der Errungenschaftsbeteiligung und der Gütergemeinschaft.

  • Beteiligung am Mehrwert (Art. 206 ZGB): Wenn Sie aus Ihrem Eigengut oder Ihrer Errungenschaft in das Eigengut Ihres Partners investiert und dadurch dessen Wert gesteigert haben, haben Sie einen Anspruch auf Beteiligung am Mehrwert. Das heisst, Sie erhalten nicht nur Ihren ursprünglichen Investitionsbetrag zurück (die sogenannte Nennwertgarantie), sondern werden auch am Wertzuwachs beteiligt, den Ihre Investition ermöglicht hat. Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis Ihres Beitrags zum Gesamtwert der Investition.
  • Darlehen oder Schenkung?: Oft stellt sich die Frage, ob es sich bei Ihrer Investition um ein Darlehen oder eine Schenkung handelte. Ohne schriftliche Vereinbarung kann dies schwierig zu beweisen sein. Ein Darlehen würde bedeuten, dass Sie den vollen Betrag zurückfordern können, während eine Schenkung in der Regel nicht rückforderbar ist. Eine Investition mit der Erwartung einer Beteiligung am Mehrwert ist von beidem zu unterscheiden.
  • Beweislast: Sie müssen belegen können, dass Sie die Investition getätigt haben und wie hoch diese war. Sammeln Sie alle relevanten Dokumente wie Kontoauszüge, Rechnungen und Zahlungsbelege.

III. Typische Situationen und deren Lösungen

  • Renovierung des Hauses des Partners: Haben Sie aus Ihrem Ersparten (Eigengut) oder aus Ihrem Einkommen (Errungenschaft) die Küche im Haus Ihres Partners renoviert? Bei einer Scheidung können Sie einen Anteil am Mehrwert des Hauses geltend machen.
  • Einzahlung in die Hypothek des Partners: Wenn Sie regelmässig in die Hypothek einer Immobilie einzahlen, die Ihrem Partner allein gehört, schaffen Sie ebenfalls einen Anspruch. Hier zählt nicht nur der getilgte Betrag, sondern auch ein allfälliger Mehrwert durch die Wertsteigerung der Immobilie.
  • Geld für Geschäftsidee des Partners: Haben Sie Startkapital für das Geschäft Ihres Partners zur Verfügung gestellt? Auch hier können Sie unter Umständen einen Ausgleich verlangen, wenn Ihre Investition zum Erfolg oder Wertzuwachs des Unternehmens beigetragen hat.

IV. Was tun, wenn es zur Scheidung kommt?

  1. Dokumentation sichern: Beweisen Sie Ihre Investitionen lückenlos
  2. Transparenz schaffen: Legen Sie alle finanziellen Verhältnisse offen
  3. Professionelle Beratung: Ein Anwalt für Familienrecht in der Schweiz kann Ihre individuellen Ansprüche prüfen und Sie umfassend beraten. Er hilft Ihnen, eine faire Lösung zu finden, ob durch Verhandlung oder vor Gericht
  4. Einigung suchen: Eine aussergerichtliche Einigung ist oft der schnellste und kostengünstigste Weg. Eine Scheidungskonvention kann die Rückzahlung oder den Ausgleich Ihrer Investitionen klar regeln

Fazit: Investitionen in das Vermögen Ihres Partners können bei einer Scheidung zu komplexen finanziellen Fragen führen. Das Schweizer Güterrecht bietet Schutz und regelt den Ausgleich. Wichtig ist, Ihre Rechte zu kennen und frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. So sichern Sie Ihre finanziellen Interessen und können einen fairen Neuanfang gestalten.

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