Online scheiden lassen

Online scheiden lassen

Spezialist der Online Scheidung. Seit mehr als zehn Jahren sind wir in der Trennungs- und Scheidungsmediationspraxis aktiv. Offensichtlich variiert die Situation von einem Paar zum nächsten. Manche Fälle brauchen nur Unterstützung, um die notwendigen Papiere für das Gericht zu erstellen, andere brauchen ein Gespräch, um sich über bestimmte Aspekte der Trennung oder Scheidung zu einigen. Wieder andere schaffen es, sich nur auf einen Teil zu einigen und lassen unsere Juristen/Juristinnen eine Lösung vorschlagen oder überlassen offene Punkte dem Gericht.

Wir haben online einen innovativen Ansatz nach einem Stufenmodell entwickelt, der sich an jede individuelle Situation anpasst. Dieser dynamische Ansatz ermöglicht es uns, die Kosten zu senken und Ihnen eine konkurrenzlos günstige Tarifgestaltung anzubieten.

Während Sie Ihre Daten registrieren haben Sie die Möglichkeit anzugeben, ob Sie eine Mediation oder einen Vorschlag unserer Juristen/Juristinnen wünschen. Des Weiteren haben Sie auch die Möglichkeit nach dem Stufenmodell vorzugehen, was konkret bedeutet, dass Sie mit einer Mediation beginnen und im Anschluss einen Vorschlag unserer Juristen/Juristinnen erhalten, falls nötig.

Unser Ansatz ermöglicht es Ihnen, die passendste Lösung für Ihre Bedürfnisse, für Ihre einvernehmliche Scheidung, so wie das schnellste und kostengünstigste Verfahren in Ihrer Situation zu wählen.

einvernehmliche-scheidung.ch ermöglicht es Ihnen, in unser Büro nach Morges zu kommen, damit wir Ihnen persönlich bei Ihrer Trennung oder Scheidung zur Seite stehen. einvernehmliche-scheidung.ch ermöglicht es Ihnen aber auch, ausschliesslich online vorzugehen. Dies gilt sogar für die Beratung, welche sich beispielsweise per Videokonferenz abspielen kann.

Wie lässt man sich online scheiden? Wie läuft eine Trennung online ab?

Je nach Ihrer individuellen Situation, reicht die Online-Eingabe Ihrer Daten aus. Sie füllen die Informationen Schritt für Schritt aus. Sie werden durch die einzelnen Schritte geführt. Im Anschluss verfassen wir die Konvention, welche dann an das Gericht weitergeleitet wird. Um ein Trennungsurteil oder ein Scheidungsurteil auszusprechen, ratifiziert das Gericht die durch die vereidigten Mediatoren/Mediatorinnen verfasste Konvention. Somit ist es möglich, Ihre Trennung oder Scheidung von A bis Z ausschliesslich online mit einvernehmliche-scheidung.ch durchzuführen. Dies geschieht mit der Begleitung von professionellen Mediatoren/Mediatorinnen und spezialisierten Juristen/Juristinnen, die Ihren Fall genau verfolgen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen, damit der Vorgang Ihren Bedürfnissen entspricht. Eine maximale Flexibilität wird Ihnen garantiert. Unser Team passt sich Ihren Bedürfnissen und Ihren Ressourcen an. Alles ist vom Anfang bis zum Ende der Schritte bearbeitbar. Sie können online beginnen und im Folgenden entscheiden, sich vor Ort zu treffen oder auch umgekehrt. Die einzigen Grenzen bilden die Schranken der Rechtsordnung, wobei gewisse Elemente respektiert werden müssen, vor allem in Bezug auf die Konvention, welche das Gericht ratifiziert. Unsere Juristen/Juristinnen sind dazu da, um sicherzustellen, dass alles im gesetzlichen Rahmen, sowie nach den Usancen der Behörden erfolgt, indem auf die regionalen Spezifitäten geachtet wird.

Um dies tun zu können benötigen wir Ihre persönlichen Daten und Ihre Wünsche bezüglich der Folgen einer Trennung oder Scheidung. Dazu gehören die gemeinsame Elternschaft und finanzielle Fragen sowie einige andere Themen, z.B. die Zuweisung der Wohnung der Familie. Alle anderen Punkte, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, können ebenfalls in der Vereinbarung festgelegt werden, z.B. die Beziehung der Kinder zu den Grosseltern, etc.

BEZÜGLICH DER GEMEINSAMEN ELTERNSCHAFT:

  • Die Zuteilung der elterlichen Sorge
  • Die Obhut und das Besuchsrecht
  • Wohnsitz der Kinder

BEZÜGLICH DER FINANZIELLEN FRAGEN:

  • Aufteilung der zweiten Säule (im Falle einer Scheidung)
  • Auflösung des ehelichen Güterstandes und Vermögensaufteilung (im Falle einer Scheidung, möglich im Falle einer Trennung)
  • Der Unterhalt der Kinder
  • Der Unterhalt der Ehegatten

Je nachdem, wie weit Sie sich einig sind, reicht die Online-Eingabe der jeweiligen Daten aus. Wir verfassen dann die Vereinbarung und senden sie an das Gericht. Sie werden im Anschluss zu einer Scheidungsanhörung vorgeladen. Bei einer Trennung spricht das Gericht in den meisten Fällen und auf Antrag hin die Trennung ohne Anhörung aus.

einvernehmliche-scheidung.ch ist Ihr Spezialist in der Schweiz, was Scheidungen online und einvernehmlich anbelangt.

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