Ablauf der Gerichtsverhandlung bei einvernehmlichen Scheidungen

Der Ablauf der Gerichtsverhandlung bei einer einvernehmlichen Scheidung ist unkompliziert und schnell. Trotz obligatorischem Gerichtstermin in der Schweiz müssen Paare keine langen Verfahren befürchten. Wir erklären Ihnen, wie die Verhandlung abläuft und worauf Sie sich vorbereiten sollten.

 

1. Vorbereitung ist alles

 

Vor der Verhandlung haben Sie und Ihr Partner die sogenannte Scheidungskonvention erstellt. Dieses Dokument regelt alle Folgen der Scheidung. Dazu gehören der Kindesunterhalt, das Sorgerecht, die Aufteilung des Vermögens und der Pensionskasse. Sie reichen dieses Dokument mit dem gemeinsamen Scheidungsbegehren beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht prüft die Unterlagen vorab und lädt Sie dann zur Anhörung.

 

2. Der grosse Tag: Die Gerichtsverhandlung

 

Der Termin wird Sie überraschen. Er dauert meist nur 15 bis 30 Minuten. Sie treten als Ehepaar vor den Richter. Es gibt also keine Kläger- und Beklagtenrolle. Die Stimmung ist in der Regel sehr sachlich und ruhig. Der Richter hat ein Ziel: Er will die Scheidungskonvention genehmigen.

 

3. Fragen des Richters

 

Der Richter stellt Ihnen einige Fragen. Er möchte sicher sein, dass Ihr Scheidungswunsch auf freiem Willen beruht. Ausserdem prüft er, ob Sie die Konvention verstanden haben. Bei Paaren mit Kindern schaut das Gericht ganz genau hin. Es prüft, ob die getroffenen Vereinbarungen dem Wohl der Kinder entsprechen. Der Richter wird auch die Kinder anhören. Das passiert aber in einem separaten Termin.

 

4. Die Genehmigung

 

Sind alle Fragen geklärt, genehmigt das Gericht die Scheidungskonvention. Das Scheidungsurteil wird unmittelbar ausgesprochen. Es ist oft sogar möglich, die Verhandlung per Videokonferenz abzuhalten. Das erspart Ihnen den Weg zum Gericht. Eine einvernehmliche Scheidung ist einfach und schont die ganze Familie.

Fazit: Die Gerichtsverhandlung bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine reine Formsache. Sie dient der Überprüfung und Genehmigung Ihrer Vereinbarungen. Der Richter sorgt dafür, dass Ihre Lösung rechtlich gültig und fair ist.

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