Neuregelung der elterlichen Sorge: Wann ist sie möglich?

Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB), insbesondere Art. 134 Abs. 1 und 2 ZGB, regelt die Voraussetzungen für eine Neuregelung der elterlichen Sorge oder der Obhut. Eine Änderung ist nur möglich, wenn sich die Umstände seit dem letzten Entscheid wesentlich verändert haben und die bisherige Regelung nicht mehr dem Kindeswohl entspricht. 1. Wesentliche neue Tatsachen müssen vorliegen:...

Ein dossier eröffnen