Namensänderung

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Nach einer Scheidung hat der Ehegatte, der seinen Namen während der Ehe geändert hat, die Möglichkeit, seinen alten Namen innerhalb eines Jahres nach Auflösung der Ehe wieder anzunehmen.

Der Ehegatte, der während der Ehe seinen Namen geändert hat, kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz erklären, dass er den Namen, den er vor der Ehe hatte, wieder annehmen möchte.

Dies muss jedoch schnell geschehen, da die Frist kurz ist und nach Ablauf der Frist die Wiedererlangung des vorehelichen Namens nur noch im Rahmen eines ordentlichen Namensänderungsverfahrens möglich ist.

Für Kinder bleibt der bei der Eheschließung gewählte Name bis auf wenige Ausnahmen erhalten. Die Scheidung hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, den Namen zu ändern.

 

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