Q: Mein Partner will sich nicht scheiden lassen. Kann ich umgehend ohne Weiteres einen einseitigen Antrag stellen?

Scheidung

R: Nein, Sie müssen zuerst 2 Jahre in tatsächlicher Trennung leben (unterschiedliche Wohnorte), bevor Sie einen einseitigen Antrag stellen können. Die Frist läuft z.B. ab der Unterschrift des neuen Mietvertrages oder dem Eintrag bei der Wohngemeinde. Ausnahmen, die einen umgehenden einseitigen Antrag erlauben, sind schwerwiegende Zustände wie z.B. häusliche Gewalt.



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