Sie stecken mitten in einer Trennung, und das Gericht hat über die Obhut Ihrer Kinder entschieden. Der Entscheid ist belastend, und oft sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden. Viele Eltern fragen sich dann, ob ein Appel die neue Regelung stoppt – und wie aufschiebende Wirkung bei Obhutsentscheidungen in der Schweiz funktioniert.
Viele denken, dass ein Appel die Gerichtsentscheidung automatisch stoppt. Das ist aber bei sogenannten mesures provisionnelles – also Eheschutzmassnahmen oder vorsorglichen Massnahmen im Scheidungsverfahren – in der Schweiz nicht der Fall (Art. 315 Abs. 4 Bst. b ZPO). Die Gerichtsentscheidung wird also sofort vollstreckbar.
Keine automatische aufschiebende Wirkung
Der Fachbegriff dafür lautet keine aufschiebende Wirkung. Das Zivilprozessrecht will damit verhindern, dass eine langwierige Beschwerde das Verfahren künstlich verzögert. Eheschutzmassnahmen werden typischerweise in dringenden Situationen angeordnet und müssen daher rasch umgesetzt werden.
Wann das Kind beim gewohnten Elternteil bleiben muss
Bei Entscheidungen, die das Kindeswohl betreffen, gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme. Wenn das Gericht die Obhut ändert und das Kind vom Bezugselternteil – also der Person, die sich vor der Trennung hauptsächlich um das Kind gekümmert hat – trennen würde, dann muss die Appellationsinstanz in der Regel die aufschiebende Wirkung gewähren.
Der Grundsatz: Das Kindeswohl steht an oberster Stelle. Ein Kind soll während der Dauer des Appels nicht unnötig hin- und hergerissen werden.
Die Konsequenz: Der Elternteil, der die Obhut behalten will, muss in den meisten Fällen eine Suspensionsanfrage stellen.
Wichtig: Ausnahmen gelten, wenn die Beibehaltung der alten Situation das Kindeswohl eindeutig gefährdet oder der Appel von vornherein aussichtslos erscheint.
Wenn der Elternteil das Kindeswohl gefährdet
Der vorliegende Fall – Urteil des Bundesgerichts TF 5A_624/2025 – zeigt eine solche Ausnahme: Ein Elternteil hatte ohne Rechtfertigung den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil massiv erschwert. Das Gericht sah darin eine Gefährdung der psychischen Integrität des Kindes. In solchen Fällen kann der sofortige Übertritt der Obhut zum anderen Elternteil – dem sogenannten transfert de garde – trotz fehlender aufschiebender Wirkung geboten sein.
Fazit und Orientierung
Das Rechtssystem der Schweiz legt grössten Wert auf die Stabilität und das Wohl der Kinder während einer gerichtlichen Trennung. Zwar hat ein Appel gegen Eheschutzmassnahmen nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung. Trotzdem schützt Sie die Rechtsprechung: Bei Obhutsentscheidungen bleibt das Kind normalerweise beim Bezugselternteil, bis der Appel definitiv entschieden ist – es sei denn, das Kindeswohl würde dadurch ernsthaft in Gefahr geraten. Suchen Sie frühzeitig juristischen Rat.






