1. Emotionaler Spagat: Scheidung, Erwachsenwerden und finanzielle Sorgen
Die Trennung ist bereits eine emotionale Belastung für die ganze Familie. Wenn Ihr Kind in dieser Phase volljährig wird, stellt sich schnell die Frage nach dem Unterhalt bei Volljährigkeit. Viele Eltern fragen sich: Muss ich weiterzahlen, wenn mein Kind 18 wird? Und wer vertritt es nun im Verfahren? Klare Informationen schaffen Sicherheit in dieser turbulenten Zeit.
2. Die Dauer der Unterhaltspflicht in der Schweiz
Die Volljährigkeit mit 18 Jahren beendet die Unterhaltspflicht nicht automatisch. Das Schweizer Familienrecht schützt die finanzielle Zukunft der Kinder. Eltern schulden ihren Kindern weiterhin Unterhalt, wenn diese noch keine angemessene Erstausbildung abgeschlossen haben.
-
Regel: Die Unterhaltspflicht dauert typischerweise bis zum Abschluss der ersten Ausbildung (z.B. Lehre, Bachelorstudium).
-
Maximaldauer: Es gibt keine starre Altersgrenze. Allerdings endet die Pflicht, sobald die Ausbildung erfolgreich beendet ist und das Kind wirtschaftlich auf eigenen Füssen steht. Dies ist meistens nicht später als Mitte zwanzig der Fall.
-
Wichtig: Das Kind muss die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig verfolgen.
3. Die heikle Frage der Prozessstandschaft
Wird Ihr Kind während des Gerichtsverfahrens volljährig, ändert sich die rechtliche Vertretung abrupt. Diesen Übergang nennt man Prozessstandschaft.
-
Vor dem 18. Geburtstag: Derjenige Elternteil, der das Kind betreut, klagt den Kindesunterhalt im eigenen Namen für das Kind ein. Die Eltern vertreten das Kind gemeinsam oder der Obhutsberechtigte allein.
-
Nach dem 18. Geburtstag: Das Gesetz sieht vor, dass das volljährige Kind den Unterhalt selbst einklagen und die Zahlungen direkt erhalten muss. Es vertritt sich im Verfahren selbst.
4. Handlungsempfehlungen für Eltern und Kind
Dieser Übergang ist oft verwirrend. Gehen Sie folgende Schritte, um Komplikationen zu vermeiden:
-
Informieren Sie das Kind: Erklären Sie Ihrem Kind frühzeitig, dass es ab dem 18. Geburtstag formal die Unterhaltsansprüche selbst geltend machen muss.
-
Anwaltskontakt: Ihr Anwalt muss das Gericht umgehend über die Volljährigkeit informieren.
-
Prozessführung: Je nach Stand des Verfahrens muss das Gericht das Kind formell in den Prozess aufnehmen. Es hat nun das Recht, alle Verfahrensschritte selbst vorzunehmen oder sich einen eigenen Anwalt zu nehmen.
-
Vereinbarung suchen: Versuchen Sie, eine Trennungsvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung zu treffen, die den Unterhalt bis zum Ende der Ausbildung klar regelt. Dies erspart dem Kind den eigenen Gang vor Gericht.
5. Fazit: Ein rechtlicher Wechsel, der Kommunikation erfordert
Die Volljährigkeit eines Kindes während eines Scheidungsverfahrens stellt alle Beteiligten vor eine Herausforderung. Die Unterhaltspflicht bleibt, aber die Verantwortung für die Geltendmachung wechselt zum Kind. Eine offene und ehrliche Kommunikation über die Ausbildung und die finanzielle Situation ist der beste Weg. Suchen Sie juristische Unterstützung, um diesen wichtigen Wechsel im Unterhaltsverfahren reibungslos zu gestalten.






