Artikel 124b ZGB: Abweichung von der hälftigen Teilung der während der Ehe angesparten Freizügigkeitsguthaben Im schweizerischen Recht gilt grundsätzlich das Prinzip, dass die während der Ehe angesparten Freizügigkeitsguthaben im Falle einer Scheidung hälftig aufgeteilt werden. Artikel 124b des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sieht jedoch Ausnahmen vor, die es dem Gericht ermöglichen, von dieser hälftigen Teilung abzuweichen,...






