Wenn sich ein Paar trennt, sind die Folgen nicht auf die Ehepartner beschränkt: Die Kinder, die oft am stärksten betroffen sind, müssen ebenfalls mit dieser Veränderung umgehen. In bestimmten Situationen, in denen das familiäre Umfeld keine Stabilität mehr gewährleistet oder Bedenken hinsichtlich des Kindeswohls bestehen, kann eine Unterbringung in einer Institution oder Pflegefamilie erforderlich sein. Doch wer muss die Kosten für eine solche Unterbringung tragen?
Das Bundesgericht hat diese Frage in seinem Urteil vom 7. November 2024 (5A_342/2023) behandelt. Gemäß Artikel 310 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und den Bestimmungen zur Unterhaltsverpflichtung der Eltern obliegt die Übernahme der Unterbringungskosten grundsätzlich beiden Elternteilen. Die konkrete Kostenverteilung hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Welche Regelungen gelten und wie wird diese finanzielle Last nach einer Trennung organisiert?
Finanzielle Verpflichtungen der Eltern nach der Scheidung
Wenn ein Kind außerhalb des familiären Haushalts untergebracht wird, erlischt die finanzielle Verantwortung der Eltern nicht. Nach Artikel 310 ZGB muss jeder Elternteil entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten zu den Unterbringungskosten beitragen. Falls Uneinigkeit besteht, können die zuständigen Behörden, wie das Gericht oder die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), eingreifen, um eine faire Verteilung der Kosten festzulegen.
Kriterien für die Kostenaufteilung
Die Richter berücksichtigen mehrere Faktoren, um den Anteil jedes Elternteils an den Unterbringungskosten zu bestimmen. Dazu gehören:
- Einkommen und finanzielle Belastungen jedes Elternteils
- Individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit zur Kostenübernahme
- Bereits geleistete Unterhaltszahlungen für das Kind
Falls ein Elternteil aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage ist, einen wesentlichen Teil der Kosten zu tragen, kann eine Anpassung vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass das Kind die notwendige Betreuung erhält, ohne den zahlungspflichtigen Elternteil übermäßig zu belasten.
Auswirkungen auf die Eltern-Kind-Beziehung
Neben der finanziellen Dimension hat die externe Unterbringung eines Kindes auch erhebliche Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Eltern und Kind. Regelmäßige Besuche, die Beteiligung an der Erziehung und die fortlaufende elterliche Verantwortung – auch aus der Ferne – sind entscheidende Faktoren, um eine stabile emotionale Bindung aufrechtzuerhalten. Das Schweizer Recht ermutigt beide Elternteile, weiterhin aktiv am Leben ihres Kindes teilzunehmen, es sei denn, besondere Umstände sprechen dagegen.
Herausforderungen bei der Kostenverteilung
Das Schweizer System ist zwar flexibel, bringt jedoch erhebliche Herausforderungen mit sich, insbesondere für Eltern mit begrenzten finanziellen Mitteln. Die Kostenaufteilung sollte gerecht erfolgen, muss jedoch auch die wirtschaftlichen Realitäten jeder Familie berücksichtigen. Zudem ist eine offene und konstruktive Kommunikation zwischen den Eltern entscheidend, um das Wohl des Kindes auch nach der Trennung sicherzustellen.
Fazit: Eine gemeinsame Verantwortung im Interesse des Kindes
Die Übernahme der Kosten für die externe Unterbringung eines Kindes nach einer Scheidung oder Trennung ist eine gemeinsame Verantwortung beider Elternteile. Dennoch erfordert jede Situation eine sorgfältige Einzelfallprüfung. Das oberste Ziel bleibt stets das Kindeswohl: Die Eltern müssen auf faire Weise zu den Bedürfnissen des Kindes beitragen, wobei die Grundsätze der Gerechtigkeit und Fairness gewahrt bleiben.