Das Namensrecht in der Schweiz basiert auf dem Prinzip der Unveränderlichkeit. Dennoch gibt es besondere Umstände, die eine Namensänderung ermöglichen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Familienrecht. Das Urteil des Bundesgerichts vom 17. Dezember 2024 (TF 5A_126/2024) präzisiert die Bedingungen für eine solche Änderung und klärt die Kriterien für das Vorliegen „berechtigter Gründe“ gemäss Artikel 30...