Bei einer Trennung oder Scheidung spielt die steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen in der Schweiz eine wichtige Rolle. Denn oft müssen die finanziellen Verhältnisse neu geregelt werden. Viele stellen sich dabei die Frage: Müssen Unterhaltsbeiträge in der Steuererklärung angegeben werden? Die Antwort lautet in der Regel ja – aber es kommt auf die genauen Umstände an. Denn je nach Art der Zahlung und je nachdem, wer sie erhält, gelten unterschiedliche Regeln.
Unterhaltszahlungen für Kinder: Was das Gesetz sagt
Zahlt ein Elternteil dem anderen Unterhalt für ein gemeinsames Kind, kann er diese Zahlung grundsätzlich in der Steuererklärung abziehen. Gleichzeitig muss der empfangende Elternteil sie als Einkommen versteuern. Das gilt vor allem dann, wenn das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt und der andere einen Beitrag zahlt.
Allerdings muss die Zahlung rechtlich geregelt sein. Entweder durch ein Gerichtsurteil oder durch eine anerkannte Vereinbarung mit Unterstützung der Behörden. Fehlt eine solche Regelung, kann die Zahlung steuerlich nicht einfach berücksichtigt werden.
Anders ist es bei geteilter Obhut. In diesem Fall übernimmt jeder Elternteil einen Teil der Kosten selbst. Wird trotzdem eine Zahlung geleistet, prüfen die Steuerbehörden im Einzelfall, ob sie abziehbar oder steuerpflichtig ist.
Unterhalt für den Ex-Partner: Ebenfalls steuerrelevant
Auch Zahlungen an den geschiedenen Ehepartner sind meist steuerlich abziehbar – und beim Empfänger steuerpflichtig. Wichtig ist aber, dass es sich um regelmässige Zahlungen handelt. Diese müssen zudem im Scheidungsurteil oder in einer offiziellen Vereinbarung genau festgehalten sein.
Anders ist es bei einmaligen Zahlungen, etwa im Rahmen eines Güterausgleichs. Solche Beträge gelten nicht als Unterhalt und haben deshalb auch keine steuerlichen Folgen.
Nur wenn die Zahlungen gut dokumentiert sind und rechtlich sauber geregelt wurden, lässt sich die steuerliche Behandlung korrekt umsetzen.
Die Folgen fehlerhafter Angaben
Wer eine Zahlung zu Unrecht abzieht oder nicht deklariert, muss mit Konsequenzen rechnen. Denn die Steuerbehörden vergleichen die Angaben beider Elternteile. Wird ein Abzug gemacht, muss der gleiche Betrag auch als Einkommen deklariert werden. Stimmt das nicht überein, kann es zu Nachzahlungen oder sogar zu Bussen kommen.
Deshalb sollten alle Zahlungen gut belegt und vollständig angegeben werden. Dazu gehören Urteile, Vereinbarungen und Zahlungsbelege.
Kantonale Unterschiede beachten
Obwohl die wichtigsten Regeln in der ganzen Schweiz gleich sind, kann es von Kanton zu Kanton Unterschiede geben. Zum Beispiel bei den abziehbaren Beträgen oder bei der Bewertung besonderer familiärer Situationen. Es lohnt sich deshalb, die kantonalen Vorschriften genau zu prüfen – oder eine Fachperson um Rat zu fragen.
Fazit
In der Schweiz sind gesetzlich geregelte Unterhaltszahlungen beim zahlenden Elternteil meist abzugsfähig. Beim empfangenden Elternteil sind sie steuerpflichtig. Dieses System soll die finanzielle Belastung fair verteilen.
Doch Ausnahmen sind möglich. Sie hängen von der Art der Zahlung, dem Betreuungsmodell und der rechtlichen Grundlage ab. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Regeln gut kennen – oder sich frühzeitig beraten lassen.






