Unterhalt für volljährige Kinder: Wer muss zahlen?

Die Trennung der Eltern wirft viele Fragen auf, insbesondere wenn es um den Unterhalt der Kinder geht. Doch was passiert, wenn die Kinder erwachsen werden? Endet die Unterhaltspflicht automatisch mit dem 18. Geburtstag? Nicht unbedingt. Das Schweizer Familienrecht kennt hier die sogenannte „Eigenversorgungskapazität Volljähriger“. Dieser Begriff ist entscheidend, um zu verstehen, wann und wie lange Eltern Unterhalt für volljährige Kinder leisten müssen.

Es ist ein komplexes Thema, das oft zu Unsicherheiten und Konflikten führt. Wir beleuchten, was dieser Begriff konkret bedeutet und welche Rolle er bei der Festsetzung des Kindesunterhalts spielt.

Was ist die Eigenversorgungskapazität?

Die Eigenversorgungskapazität eines volljährigen Kindes beschreibt dessen Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten. Sie ist erreicht, wenn das Kind durch eigene Einkünfte – etwa aus Erwerbstätigkeit oder Stipendien – nicht mehr auf die finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen ist. Dabei geht es nicht nur um eine theoretische Fähigkeit, sondern um die tatsächliche Möglichkeit, ein Einkommen zu erzielen. Wichtig ist: Es zählt nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern auch das Potential, ein solches zu erarbeiten.

Ausbildung und Unterhalt: Eine wichtige Verbindung

Solange sich ein volljähriges Kind in einer angemessenen und zielstrebigen Erstausbildung befindet, gilt es in der Regel als nicht eigenversorgungsfähig. Dies umfasst schulische, berufliche oder universitäre Ausbildungen. Die Eltern sind dann weiterhin unterhaltspflichtig, bis die Ausbildung abgeschlossen ist und das Kind eine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann. Dabei muss die Ausbildung ernsthaft und zielorientiert verfolgt werden. Ein Studienabbruch oder wiederholte Verzögerungen können die Unterhaltspflicht beeinflussen.

Wann endet die Unterhaltspflicht wirklich?

Die Unterhaltspflicht endet, sobald das Kind seine Erstausbildung abgeschlossen hat und eine angemessene Erwerbstätigkeit aufnehmen kann. Dies ist oft der Fall, wenn das Kind über ein Diplom oder einen Abschluss verfügt und auf dem Arbeitsmarkt Fuss fassen könnte. Es gibt jedoch keine feste Altersgrenze. Die Gerichte prüfen jeden Fall individuell. Selbst wenn das Kind bereits 25 Jahre alt ist, aber noch mitten in einer ersten Lehre steckt, kann die Unterhaltspflicht bestehen bleiben.

Die Rolle der Mitwirkungspflicht des Kindes

Volljährige Kinder haben auch eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen sich aktiv um den Abschluss ihrer Ausbildung und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemühen. Ein Kind kann nicht einfach passiv bleiben und lebenslang Unterhalt von den Eltern fordern. Zeigt das Kind keine Bereitschaft, sich um die eigene Zukunft zu kümmern, kann dies zu einer Reduktion oder zum Entfall der Unterhaltspflicht führen.

Fazit: Klare Verhältnisse schaffen ist entscheidend

Die Regelungen zur Eigenversorgungskapazität volljähriger Kinder sind komplex und führen oft zu Diskussionen. Eine frühzeitige und offene Kommunikation zwischen Eltern und Kind ist unerlässlich. Im Zweifelsfall oder bei Uneinigkeiten ist es ratsam, professionelle juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. So können klare Verhältnisse geschaffen und unnötige Konflikte vermieden werden.

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