Die Zuständigkeit für Eheschutzmassnahmen bei internationaler Trennung ist entscheidend, wenn Sie sich trennen und rasch rechtliche Unterstützung benötigen. Leben Sie oder Ihr Ehepartner in der Schweiz, kann das Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Eheschutzmassnahmen anordnen. Diese regeln vorläufig den Unterhalt, die Wohnsituation und die Betreuung der Kinder – bis zur Scheidung.
Hat Ihr Ehepartner jedoch bereits im Ausland die Scheidung eingereicht, sind Schweizer Gerichte grundsätzlich nicht mehr zuständig (Art. 62 Abs. 1 IPRG). Das ausländische Verfahren hat Vorrang, um Doppelverfahren zu vermeiden.
Wichtige Ausnahme:
Die Schweizer Gerichte bleiben nur dann zuständig, wenn klar ist, dass das ausländische Scheidungsurteil in der Schweiz nicht anerkannt wird. So bleibt Ihr Rechtsschutz lückenlos.
Ist das ausländische Verfahren gültig und seine Anerkennung in der Schweiz wahrscheinlich, müssen Sie Ihre Anträge im Ausland stellen. Dadurch wird sichergestellt, dass nur ein Gericht über dieselben Fragen entscheidet.
Internationale Anerkennung von Unterhaltsentscheiden
Gerade beim Unterhalt bestehen häufig grenzüberschreitende Fragen. Die Schweiz ist dem Haager Unterhaltsübereinkommen (HUÜ) beigetreten.
Das bedeutet: Wenn ein Gericht in einem Vertragsstaat – etwa in Frankreich oder Deutschland – über den Unterhalt entschieden hat, wird dieses Urteil automatisch in der Schweiz anerkannt und kann hier vollstreckt werden. Sie müssen kein neues Verfahren beginnen.
Beachten Sie: Hat das ausländische Gericht während der Scheidung bereits provisorische Massnahmen – etwa einen vorläufigen Unterhaltsbeitrag – festgelegt, verlieren die Schweizer Eheschutzmassnahmen ihre Wirkung. Ab diesem Zeitpunkt gilt der ausländische Entscheid.
Fazit:
Internationale Trennungen sind komplex. Die Zuständigkeit für Eheschutzmassnahmen bei internationaler Trennung richtet sich danach, ob bereits im Ausland ein Scheidungsverfahren läuft – in diesem Fall tritt die Schweizer Zuständigkeit grundsätzlich zurück. Dennoch bleibt der Schutz durch die internationale Anerkennung von Unterhaltsentscheiden bestehen. Eine frühzeitige juristische Beratung hilft, Fehler und Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden.






