Abweichung der hälftigen Vorsorge verständlich erklärt

Eine Scheidung ist emotional belastend – doch besonders die Abweichung der hälftigen Vorsorge sorgt häufig für Unsicherheiten. Zwar sieht das Gesetz grundsätzlich die hälftige Teilung der während der Ehe angesparten Freizügigkeitsguthaben vor, doch gerade bei einem erheblichen Altersunterschied stellen sich viele komplexe Fragen. Hier kommt Art. 124b ZGB ins Spiel.

⚖️ Der strenge Grundsatz: Hälftige Teilung

Das Schweizer Scheidungsrecht verfolgt einen klaren Grundsatz: Alle Vorsorgeansprüche, die Sie während der Ehe gesammelt haben, teilen Sie grundsätzlich fifty-fifty. Dies gilt unabhängig davon, wer das Geld tatsächlich verdient hat. Denn die Ehe ist eine Wirtschaftsgemeinschaft. Art. 124b ZGB soll diesen Grundsatz schützen. Das Gesetz will verhindern, dass Gerichte den Vorsorgeausgleich willkürlich aushöhlen.

👵👴 Wann weicht das Gericht ab? Der Altersunterschied als Kriterium

Eine Abweichung von der hälftigen Teilung ist nur in sehr seltenen Fällen möglich. Das Gesetz nennt in Art. 124b Abs. 2 Ziff. 2 ZGB den erheblichen Altersunterschied als möglichen Grund. Der Sinn dieser Bestimmung ist klar: Sie schützt den älteren Ehegatten. Dieser hat aufgrund seines Alters und der typischen Beitragsstruktur oft höhere Vorsorgeansprüche angespart, insbesondere in den letzten Ehejahren. Gibt das Gericht dem jüngeren Partner die Hälfte dieser Guthaben, leidet der ältere Partner oft massiv.

🛑 Achtung: 14 Jahre Altersunterschied reichen nicht automatisch

Gerichte wenden Art. 124b ZGB sehr restriktiv an. Ein Altersunterschied von beispielsweise 14 Jahren allein rechtfertigt noch keine Abweichung. Die Rechtsprechung verlangt zusätzlich, dass die hälftige Teilung für den älteren Ehegatten unbillig oder unzumutbar wäre. Das Gericht prüft immer die Gesamtumstände:

  • Die genaue Höhe des Vorsorgeverlusts beim älteren Partner.

  • Die genauen Altersunterschiede und wie lange die Ehe dauerte.

  • Die künftige finanzielle Situation beider Partner nach der Scheidung.

✅ Fazit & Handlungsempfehlung

Der Vorsorgeausgleich ist eine der grössten finanziellen Herausforderungen bei einer Scheidung. Der Grundsatz der hälftigen Teilung ist stark. Möchten Sie davon wegen des Altersunterschieds abweichen, brauchen Sie sehr gute Argumente. Holen Sie sich frühzeitig juristischen Rat. Eine Trennungsvereinbarung, die diese Punkte regelt, kann Ihnen viel Zeit und Nerven sparen. Amiable hilft Ihnen, diese komplexe Materie zu verstehen und eine faire Lösung zu finden.

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