Q: Muss ich persönlich zur Anhörung vor Gericht erscheinen?

persönlich erscheine vor Gericht

R: Bei einer einvernehmlichen Scheidung gibt es nur eine kurze Anhörung, bei der jedoch beide physisch vor Gericht anwesend sein müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von der Anwesenheitspflicht befreit werden, respektive anwaltlich vertreten werden. Sind aber Kinder im Spiel, ist eine einseitige Befreiung normalerweise nicht möglich. Erscheint eine Person nicht vor Gericht, wird üblicherweise nicht über den Antrag entschieden.



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