Persönliche Beziehungen des Kindes zu einer Drittperson

Grand parents

Die zeitgenössischen Familienkonstellationen können komplex und vielfältig sein und oft weit mehr als das traditionelle Modell von zwei biologischen Eltern umfassen. „Dritte“, wie der aktuelle Partner eines biologischen Elternteils, Stiefeltern oder sogar enge Familienfreunde, die eine elterliche Rolle übernommen haben, können alle signifikante und einflussreiche Rollen im Leben eines Kindes spielen. Hierbei werden diese Figuren, manchmal ebenso grundlegend wie ein gesetzlicher Elternteil besprochen.

Zwei wesentliche zu erfüllende Bedingungen

Die Gewährung eines Rechts auf persönlichen Umgang mit einem Kind an eine dritte Person ist nicht automatisch und erfordert die Erfüllung von zwei wesentlichen Kriterien:

  1. Aussergewöhnliche Umstände: Eine soziale Bindung oder eine eng geknüpfte Beziehung zwischen dem Dritten und dem Kind, in der der Dritte beispielsweise elterliche Verantwortungen übernommen oder eine starke emotionale Bindung zum Kind aufgebaut hat.
  2. Das primäre Interesse des Kindes: Die Fortsetzung der Beziehung muss im Interesse des Kindes liegen. Wenn der Dritte und der gesetzliche Elternteil einen gemeinsamen elterlichen Plan hatten, wird dieser „Absichtselternteil“ in der Regel als im Interesse des Kindes angenommen.

Daher basiert die Feststellung dieser Bedingungen auf einer Reihe von Anzeichen, von denen keines allein ausschlaggebend ist.

Umfang der Dritten

Der Artikel 274a ZGB beschränkt sich nicht auf biologische Verwandtschaft. Er schliesst eine Vielzahl von Figuren ein, wie Grosseltern, Stiefeltern oder jede Person, die eine enge Beziehung zum Kind hat, und erkennt somit die Bedeutung sozialer und emotionaler Bindungen für die Entwicklung des Kindes an.

Durchdachte Gewährung des Umgangsrechts

Die Gewährung des Rechts auf Umgang oder persönliche Beziehungen durch die Behörden erfolgt mit Sorgfalt, insbesondere wenn das Kind bereits etablierte Beziehungen zu beiden gesetzlichen Elternteilen hat, um sicherzustellen, dass das bestehende Gleichgewicht im Leben des Kindes gewahrt bleibt, während zusätzliche, vorteilhafte Beziehungen ermöglicht werden.

Fazit

Die Aufrechterhaltung emotionaler Bindungen, sei es durch biologische Verwandtschaft oder durch gemeinsame Zeiten und Erfahrungen geschaffen, erweist sich als wesentlich für das Gleichgewicht und das Wohlbefinden des Kindes. Das Verständnis der rechtlichen Implikationen und der Rechte in Bezug auf diese wesentlichen Verbindungen hilft dabei, mit Sicherheit durch Situationen zu navigieren, in denen sie gefährdet sein könnten, und sorgt für die Kontinuität von Beziehungen, die das Leben des Kindes bereichern und stabilisieren.

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