Auf die Teilung der 2. Säule verzichten, ist das möglich?

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Eine Scheidung führt zu einer erheblichen Neugestaltung des Vermögens der Ehepartner, einschließlich der Aufteilung der beruflichen Vorsorge in der Schweiz, auch bekannt als „Zweite Säule“ oder LPP („Berufliche Vorsorge“). Dennoch gibt es Situationen, in denen die Parteien in Betracht ziehen, auf diese Aufteilung zu verzichten. Gemeinsam werfen wir einen Blick auf die Motivationen, Möglichkeiten und Beschränkungen dieses Vorgangs, wobei wir immer im Hinterkopf behalten, dass der Richter in allen Fällen der letzte Entscheidungsträger ist.

Ist es möglich, auf die Aufteilung zu verzichten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, bei einer Scheidung auf die Aufteilung der zweiten Säule zu verzichten. Dieser Schritt kann zunächst von beiden Parteien formuliert werden, erfordert jedoch eine gerichtliche Bewertung, um sicherzustellen, dass die Rechte und Interessen aller Beteiligten gewahrt sind.

Unter welchen Bedingungen?

Der Verzicht auf die Aufteilung der beruflichen Vorsorge muss bestimmten Bedingungen entsprechen:

  • Fairness: Der Verzicht muss aus einer freiwilligen Übereinkunft resultieren, bei dem sich jede Partei der Konsequenzen bewusst ist, und darf keinen offensichtlichen finanziellen Schaden für einen der Ehepartner darstellen.
  • Gerichtliche Bestätigung: Auch im Falle einer gegenseitigen Vereinbarung muss der Richter sicherstellen, dass der Verzicht fair ist und keine der Parteien unangemessen benachteiligt wird; er hat also das letzte Wort.

Typischerweise wird der Richter einen möglichen Verzicht auf die Aufteilung eher akzeptieren, wenn Sie jung sind und/oder eine hohe Kapazität haben, eine solide 2. Säule vor der Pensionierung zu bilden. Andererseits, wenn Sie nur noch wenige Jahre bis zur Pensionierung vor sich haben und Ihre 2. Säule schwach ist, wird der Richter wahrscheinlich nicht akzeptieren, dass Sie sich durch Verzicht auf die Aufteilung in eine nachteilige Situation bringen.

Warum auf die Aufteilung verzichten?

Es sind verschiedene Szenarien denkbar, zum Beispiel:

  • Kompensation durch andere Vermögenswerte: Ein Ehepartner könnte auf seinen Anteil an der Vorsorge verzichten im Austausch gegen eine Kompensation durch andere Vermögenswerte (zum Beispiel das volle Eigentum an einer Immobilie).
  • Die Erträge schützen: In einigen Fällen könnten die Ehepartner die Erträge der zweiten Säule schützen wollen, um eine zukünftige finanzielle Stabilität zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Pensionierung.
  • Konflikte minimieren: Um langwierige oder kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, können die Ehepartner eine gütliche Einigung erzielen, die einen freiwilligen Verzicht auf die Aufteilung beinhaltet.

Trotz eines Verzichts auf die Aufteilung des zweiten Pfeilers im Kontext einer Scheidung ist der nachträgliche Rückkauf von Anteilen innerhalb der 2. Säule möglich und erweist sich als eine sinnvolle Strategie, die einen bemerkenswerten steuerlichen Vorteil bietet.

Fazit

Der Verzicht auf die Aufteilung des zweiten Pfeilers bei einer Scheidung kann aus einer Vielzahl von Gründen erfolgen und muss in einem regulierten Rahmen und unter gerichtlicher Kontrolle stattfinden. Für Eltern und Paare, die sich durch die Turbulenzen einer Scheidung navigieren, ist ein klares Verständnis ihrer Rechte, Optionen und der beteiligten rechtlichen Mechanismen unerlässlich, um zu Lösungen zu gelangen, die für die Zukunft Stabilität und Ruhe gewährleisten.

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