Offenlegung von Einkommen bei Scheidungen: von gesetzlichen Verpflichtungen und Folgen bei Verheimlichung

Divulgation des revenus dans le divorce

Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens sind alle beteiligten Parteien verpflichtet, während des gesamten gerichtlichen Verfahrens ehrliche Aussagen und Erklärungen abzugeben. Insbesondere müssen Einkommenserklärungen genau und vollständig sein, wobei Angestellte und Selbständige jeweils ihre Gehaltsabrechnungen bzw. Buchhaltungsunterlagen vorlegen müssen.

In der Praxis werden trotz der ethischen und rechtlichen Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Transparenz Einkommensverschleierungen oder falsche Erklärungen selten geahndet, es sei denn, es liegt eine offensichtliche Urkundenfälschung vor. Bei Bedarf können Bussgelder bis zu CHF 5’000.- oder in schweren Fällen sogar Gefängnisstrafen verhängt werden. Die Nicht-Kooperation oder Verschleierung bestimmter Einkommensbestandteile hat nicht zwangsläufig Konsequenzen, es sei denn, die Gegenpartei kann erhebliche Zweifel an der Wahrhaftigkeit der präsentierten Informationen aufwerfen.

In einigen Fällen könnte der Richter den Betrag des Unterhalts anpassen oder bei Zweifeln an den Erklärungen oder bei relevanten Fragen der Gegenpartei zusätzliche Unterlagen zur Überprüfung anfordern.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung, beispielsweise durch Mediation, sind Transparenz und guter Wille wichtige Erfolgskriterien. In diesem Fall werden diese Elemente vom Mediator berücksichtigt. Befinden sich die Parteien also in einem Verfahren mit vollständiger Übereinstimmung, wird das Gericht grundsätzlich keine weiteren Anforderungen stellen.

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