Q: Wir leben im Ausland, können wir uns in der Schweiz nach schweizer Recht scheiden lassen?

Ausland nach schweizer Recht scheiden

R: Ja, falls mindestens einer der beiden Ehepartner Schweizer ist, können Sie sich in der Schweiz nach schweizer Recht scheiden lassen. Im Prinzip ist die Präsenz für die Scheidungsanhörung obligatorisch, in gewissen Fällen kann man sich aber repräsentieren lassen.



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