Q: Was muss ich im Anschluss an die gerichtliche Ratifizierung noch unternehmen?

Design ohne Titel

R: 

Rechtskraftbescheinigung einholen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass das Scheidungsurteil rechtskräftig ist. Der Antrag muss an die zuständige Behörde gerichtet werden bzw. an das Gericht, das die Scheidung ausgesprochen (für weitere Informationen klicken Sie hier

AHV-Splittung beantragen (für weitere Informationen klicken Sie hier

Informieren Sie die Steuerbehörde über Ihren neuen Status

Namensänderungsgesuch stellen (für weitere Informationen klicken Sie hier

Versicherungen anpassen, wie zum Beispiel die Hausratsversicherung und die Lebensversicherung. Hierfür können wir Ihnen über unsere Partner verschiedene Lösungen anbieten

Alimenteninkasso/-bevorschussung beantragen, falls nötig

Änderung des Scheidungsurteils bei wesentlichen Änderungen der Situation. Einigen Sie sich jedoch einvernehmlich, muss kein Gericht angerufen werden

Wenn es nicht wie geplant abläuft: Beantragen Sie die Eintreibung von Unterhaltszahlungen, wenn diese nicht bezahlt werden. (für weitere Informationen klicken Sie hier

Eventuell Überarbeitung des Testaments

Neuordnung Ihres Budgets. Wir stehen Ihnen hierfür bei Bedarf gerne zur Seite

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