Q: Was muss ich im Anschluss an die gerichtliche Ratifizierung noch unternehmen?

Design ohne Titel

R: 

Rechtskraftbescheinigung einholen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass das Scheidungsurteil rechtskräftig ist. Der Antrag muss an die zuständige Behörde gerichtet werden bzw. an das Gericht, das die Scheidung ausgesprochen (für weitere Informationen: https://www.vd.ch/prestation/demander-une-attestation-ou-une-mention-dexequatur#:~:text=Commencer-,Obtenir%20la%20prestation%20Au%20guichet,attestation%20%2F%20mention%20d%27exequatur.)

AHV-Splittung beantragen (für weitere Informationen: http://amiable-test.ch/de/2023/09/18/ahv-splitting-und-bvg-teilung-alles-was-sie-wissen-mussen/)

Informieren Sie die Steuerbehörde über Ihren neuen Status

Namensänderungsgesuch stellen (für weitere Informationen: http://amiable-test.ch/de/2023/09/04/q-kann-ich-nach-der-scheidung-meinen-ursprunglichen-namen-wieder-annehmen/)

Versicherungen anpassen, wie zum Beispiel die Hausratsversicherung und die Lebensversicherung. Hierfür können wir Ihnen über unsere Partner verschiedene Lösungen anbieten

Alimenteninkasso/-bevorschussung beantragen, falls nötig

Änderung des Scheidungsurteils bei wesentlichen Änderungen der Situation. Einigen Sie sich jedoch einvernehmlich, muss kein Gericht angerufen werden

Wenn es nicht wie geplant abläuft: Beantragen Sie die Eintreibung von Unterhaltszahlungen, wenn diese nicht bezahlt werden. (für weitere Informationen: http://amiable-test.ch/de/2022/01/04/der-geschuldete-unterhaltsbeitrag-wird-nicht-bezahlt-was-nun/)

Eventuell Überarbeitung des Testaments

Neuordnung Ihres Budgets. Wir stehen Ihnen hierfür bei Bedarf gerne zur Seite

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