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Rechtskraftbescheinigung einholen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass das Scheidungsurteil rechtskräftig ist. Der Antrag muss an die zuständige Behörde gerichtet werden bzw. an das Gericht, das die Scheidung ausgesprochen (für weitere Informationen klicken Sie hier)
AHV-Splittung beantragen (für weitere Informationen klicken Sie hier)
Informieren Sie die Steuerbehörde über Ihren neuen Status
Namensänderungsgesuch stellen (für weitere Informationen klicken Sie hier)
Versicherungen anpassen, wie zum Beispiel die Hausratsversicherung und die Lebensversicherung. Hierfür können wir Ihnen über unsere Partner verschiedene Lösungen anbieten
Alimenteninkasso/-bevorschussung beantragen, falls nötig
Änderung des Scheidungsurteils bei wesentlichen Änderungen der Situation. Einigen Sie sich jedoch einvernehmlich, muss kein Gericht angerufen werden
Wenn es nicht wie geplant abläuft: Beantragen Sie die Eintreibung von Unterhaltszahlungen, wenn diese nicht bezahlt werden. (für weitere Informationen klicken Sie hier)
Eventuell Überarbeitung des Testaments
Neuordnung Ihres Budgets. Wir stehen Ihnen hierfür bei Bedarf gerne zur Seite