Q: Wann habe ich Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

R: Können Sie das Existenzminimum mit Ihrer AHV- oder IV-Rente nicht decken, sind Sie berechtigt, Zusatzzahlungen zu verlangen. 

Diese Ergänzungsleistungen werden nur als ultima ratio ausbezahlt, d.h. wenn alle anderen Einkommensquellen aufgebraucht sind. 

Um einen Bezug von Ergänzungsleistungen durchzusetzen, müssen Sie sich selbst anmelden.



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