Scheidung für Auslandsschweizer: in der Fremde oder in der Heimat?

Für Auslandschweizer stellt sich die Frage, ob sie sich in ihrer Wahlheimat oder in der Schweiz scheiden lassen sollen. Wenn beide Partner im Ausland leben und dort einen festen Wohnsitz haben, könnte es einfacher sein, sich auch dort scheiden zu lassen. Die Scheidungsgesetze variieren jedoch erheblich von Land zu Land. Daher ist es wichtig allfällige Vor- und Nachteile der Gesetzgebung zu vergleichen.

Wenn Sie sich im Ausland scheiden lassen, achten Sie auch darauf, dass Sie rein „schweizerische“ Fragen nicht vergessen gehen, wie zum Beispiel die zweite Säule (BVG), die es in Ihrem Wohnland vielleicht nicht gibt.

Es ist auch unerlässlich zu klären, ob eine im Ausland ausgesprochene Scheidung in der Schweiz anerkannt wird. Die Schweizer Botschaft kann Ihnen dies sicherlich beantworten. Die Anerkennung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschliesslich der Einhaltung bestimmter rechtlicher Voraussetzungen im ausländischen Scheidungsverfahren.

Falls Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, müssen die Regelungen für das Sorgerecht, den Unterhalt und andere Aspekte im Auge behalten werden. Dies betrifft nicht nur das Land der Scheidung, sondern auch die Anwendbarkeit dieser Regelungen in der Schweiz.

Schliesslich spielen auch persönliche Präferenzen eine Rolle. Manche Auslandsschweizer bevorzugen möglicherweise, die Scheidung in der Schweiz abzuwickeln, um eine gewisse Vertrautheit mit dem Rechtssystem und den kulturellen Gegebenheiten zu haben.

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