R : Das Urteil, das von einem zuständigen Gericht erlassen wird, markiert den Abschluss des Scheidungsverfahrens oder der Auflösung der Partnerschaft und entscheidet über die eingereichten Anträge. Die Gültigkeit einer Scheidung oder Auflösung hängt ausschliesslich von einem formellen Urteil ab. Dieses kann nur durch ein weiteres Urteil nach dem für die Änderung vorgesehenen Verfahren geändert werden. Obwohl eine faktische Trennung auch ohne Urteil möglich ist, können spätere Meinungsverschiedenheiten dazu führen, dass man es bereut, die Absprachen nicht durch ein vorheriges Urteil formalisiert zu haben. Diese Vorsichtsmassnahme gilt auch für Vereinbarungen über Kinder unverheirateter Eltern und unterstreicht, wie wichtig es ist, solche Vereinbarungen im Voraus zu planen und zu formalisieren.