Nein. Eine erneute Heirat ist möglich, sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig und vollstreckbar ist.
Beachten Sie, dass der Ehepartner nach der Ratifizierung der Scheidung durch das Gericht 30 Tage Zeit hat, um gegen die Scheidung Berufung einzulegen. Das Urteil ist nach Ablauf der 30-Tage-Frist rechtskräftig.