F: Wie werden die 2 obligatorischen Trennungsjahre gezählt, wenn man weiterhin zusammenlebt?

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A: Das Gesetz schreibt eine Frist von mindestens 2 Jahren Trennung vor, bevor ein einseitiger Scheidungsantrag gestellt werden kann. Diese Frist beginnt, sobald das Paar aufhört, gemeinsam zu leben.

Einige Paare leben jedoch aus praktischen Gründen weiterhin im selben Haushalt. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens kann ein einseitiges Verfahren zur Feststellung von Schutzmassnahmen für die Ehe eingeleitet werden, bei dem das Gericht feststellt, dass kein Konflikt besteht und die Trennung einfach feststellt. Zweitens ist es möglich, einen Einschreibebrief zu verfassen, der das Datum der Trennung feststellt. Dieser ist an den anderen Ehepartner zu senden.

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