ScheidungKind/erEntretienTrennungDas Verbot der reformatio in pejus gilt nicht für den Kindesunterhalt in der Schweiz
Im schweizerischen Recht bezeichnet der Grundsatz der reformatio in pejus die Möglichkeit, dass eine Gerichtsinstanz im Rahmen eines Rechtsmittels eine Entscheidung trifft, die für die beschwerdeführende Partei ungünstiger ausfällt als das ursprüngliche Urteil. Grundsätzlich ist eine Verschlechterung der Rechtsstellung der beschwerdeführenden Partei im Berufungsverfahren verboten. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für den Kindesunterhalt. Das bedeutet,...






