Eine Scheidung wirft viele Fragen auf, besonders wenn es um die Finanzen geht. Was passiert mit einem Wertschriftendepot bei Scheidung in der Schweiz? Der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung regelt hier die Vermögensaufteilung. Das Depot wird in zwei Kategorien eingeteilt: Eigengut und Errungenschaft.
Was ist Eigengut?
Zum Eigengut gehören Vermögenswerte, die Sie bereits vor der Ehe besassen. Dazu zählen auch Erbschaften und Schenkungen, die Sie während der Ehe erhalten haben. Ein Wertschriftendepot, das schon vor der Heirat existierte, bleibt grundsätzlich Ihr Eigengut. Wichtig ist jedoch, dass die während der Ehe erzielten Kapitalgewinne und Zinsen zur Errungenschaft gehören.
Was ist Errungenschaft?
Die Errungenschaft umfasst alles, was beide Ehepartner während der Ehe erwirtschaften. Das können Löhne, Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapieren sein. Wenn Sie ein Wertschriftendepot während der Ehe aufbauen, gilt es als Errungenschaft. Bei der Scheidung wird die gesamte Errungenschaft hälftig geteilt, unabhängig davon, wem das Depot offiziell gehört.
So wird das Wertschriftendepot aufgeteilt
Die Aufteilung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst müssen Sie den Anfangsbestand und den Endbestand des Depots zum Stichtag der Scheidung festlegen. Anschliessend trennen Sie die Vermögenswerte in Eigengut und Errungenschaft. Kapitalgewinne aus dem Eigengut müssen Sie der Errungenschaft zurechnen. Ein Beispiel: Sie haben ein Depot mit 50’000 CHF aus der Zeit vor der Ehe. Während der Ehe wächst der Wert auf 80’000 CHF. Die ursprünglichen 50’000 CHF bleiben Ihr Eigengut, aber die 30’000 CHF Wertzuwachs müssen Sie mit Ihrem Partner teilen.
Fazit
Die genaue Berechnung kann kompliziert sein. Deshalb sollten Sie die Wertpapiere präzise dokumentieren. Eine professionelle Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden. Denn nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Vermögenswerte fair und korrekt aufgeteilt werden.






