Steuerliche Auswirkungen

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Eine Trennung oder Scheidung berührt den steuerlichen Aspekt: Die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten wird beendet und sie werden getrennt besteuert. Voraussetzung für den Antrag auf getrennte Besteuerung ist, dass die Ehegatten getrennte Wohnsitze haben.

Maßgeblich ist der 31. Dezember des Besteuerungszeitraums, d.h. bei einer Scheidung oder Trennung während des Besteuerungszeitraums wird jeder Ehegatte für das gesamte Jahr einzeln besteuert.

Die Steuerveranlagungen sind getrennt und jeder Ehegatte ist für seine eigenen Steuern verantwortlich und nicht für die Zahlung der Steuern des anderen Ehegatten.

Sobald die Steuerbehörde von der Scheidung oder Trennung erfährt, schickt sie jedem der ehemaligen Ehegatten ein Formular für die Änderung der Raten (für künftige Ratenzahlungen) und einen Antrag auf Aufteilung der verfügbaren Guthaben (zur Aufteilung der bereits gezahlten Raten).

 

 

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