R: Die Unterhaltsverpflichtung für Kinder dauert in der Regel bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Abschluss der Erstausbildung. Die Erstausbildung umfasst eine Berufslehre, gegebenenfalls mit Fachhochschulabschluss, oder einen Masterabschluss an der Universität. Als Referenzalter gilt hierbei das 25. Lebensjahr. Es ist wichtig zu betonen, dass ab dem 18. Geburtstag die Vereinbarungen zwischen Eltern und...







