Q: Wie lange muss ich Unterhalt für meine Kinder bezahlen?

R: Die Unterhaltsverpflichtung für Kinder dauert in der Regel bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Abschluss der Erstausbildung. Die Erstausbildung umfasst eine Berufslehre, gegebenenfalls mit Fachhochschulabschluss, oder einen Masterabschluss an der Universität. Als Referenzalter gilt hierbei das 25. Lebensjahr.

Es ist wichtig zu betonen, dass ab dem 18. Geburtstag die Vereinbarungen zwischen Eltern und Kindern getroffen werden müssen und nicht mehr allein zwischen den Eltern. Sollten Meinungsverschiedenheiten bestehen, müssen sich ab dem 18. Lebensjahr nicht mehr die Eltern untereinander einigen, sondern entweder beide Eltern oder der alleinerziehende Elternteil mit dem jungen Erwachsenen selbst.

 

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