Die Regelung des ehelichen Wohnsitzes und des Wohnsitzes des Kindes unter elterlicher Sorge ist ein entscheidender Aspekt des Schweizer Familienrechts, insbesondere bei Trennungen oder Scheidungen. Diese Fragen, die in Artikel 176 bzw. 25 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt sind, erfordern eine sorgfältige Analyse der Bedürfnisse und Interessen der betroffenen Parteien.
Die Zuweisung der ehelichen Wohnung: zwischen konkreten Bedürfnissen und Vernunft
Gemäss Artikel 176 Absatz 1 Ziffer 2 ZGB greift das Gericht ein, um die eheliche Wohnung nach einer Interessenabwägung zuzuweisen, wenn keine gegenseitige Einigung über die Nutzung der ehelichen Wohnung erzielt werden kann. Bei diesem gerichtlichen Vorgehen wird zunächst versucht, den Ehegatten zu ermitteln, für den die Wohnung am nützlichsten ist, wobei die konkreten Bedürfnisse jedes Einzelnen berücksichtigt werden. Diese Nützlichkeit kann durch Faktoren wie die Nähe zur Arbeit, familiäre Verpflichtungen oder die Fähigkeit, die Wohnung instand zu halten, bestimmt werden.
Wenn diese erste Analyse nicht zu einer Entscheidung führt, hängt die Entscheidung von der Frage ab, wem der Umzug am sinnvollsten zugemutet werden kann. Dann werden Kriterien wie der Gesundheitszustand, das Alter oder die emotionale Bindung an die Wohnung geprüft. Es ist anzumerken, dass wirtschaftliche Gründe in der Regel zweitrangig sind, es sei denn, die finanzielle Notlage macht es unmöglich, die Wohnung zu behalten.
Wenn nach diesen Überlegungen keine Lösung gefunden wird, weist das Gericht die Wohnung dem Ehepartner zu, der Eigentümer der Wohnung ist oder ein festgelegtes Nutzungsrecht daran hat.
Der Wohnsitz des Kindes: eine Kaskade von Kriterien für das Wohlergehen des Kindes
In Bezug auf den Wohnsitz des Kindes, der in Artikel 25 Absatz 1 ZGB definiert ist, muss eine Reihe von Kriterien bewertet werden, um den für das Wohl des Kindes am besten geeigneten Wohnort zu bestimmen, insbesondere wenn die Eltern nicht am selben Ort wohnen. Anfänglich entspricht der Wohnsitz des Kindes dem Wohnsitz des Elternteils, der das faktische Sorgerecht innehat.
Bei wechselndem Sorgerecht erfordert die Bestimmung des Wohnsitzes des Kindes einen objektiven Ansatz, bei dem der Ort bevorzugt wird, an dem das Kind die stärksten Bindungen aufgebaut hat. Diese Bewertung umfasst die Berücksichtigung der Nähe zu Bezugspersonen wie Mitgliedern der erweiterten Familie, Schulen, Betreuungseinrichtungen wie Kindertagesstätten sowie den Orten, an denen das Kind seinen außerschulischen und sozialen Aktivitäten nachgeht. Entgegen der Erwartung wird die Tatsache, dass das Kind immer im früheren Familienwohnsitz gelebt hat, in dieser Analyse nicht als relevant erachtet.
Schlussfolgerung
Diese gesetzlichen Bestimmungen veranschaulichen die Verpflichtung des Schweizer Rechts, die Interessen und das Wohlergehen der an einem Trennungs- oder Scheidungsverfahren beteiligten Parteien bestmöglich zu wahren. Sie verdeutlichen die Komplexität von Familiensituationen und die Notwendigkeit eines ausgewogenen und nuancierten Ansatzes, der es den Richtern ermöglicht, gerechte und auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Entscheidungen zu treffen.