Gewährung des Sorgerechts bei Umzug ins Ausland

garde à l'étranger

Wenn ein Elternteil nach einer Trennung oder Scheidung beabsichtigt, mit dem Kind ins Ausland zu ziehen, müssen mehrere rechtliche Grundsätze beachtet werden, um diese delikate Entscheidung zu leiten.

Zunächst ist es entscheidend zu verstehen, dass es nicht darum geht, was am vorteilhaftesten für das Kind wäre, sondern vielmehr darum, sein Wohlergehen zu gewährleisten. Es muss bestimmt werden, ob der Umzug mit dem auswandernden Elternteil das Wohlergehen des Kindes besser bewahrt, als in der Schweiz mit dem anderen Elternteil zu verbleiben.

Es ist wichtig zu erkennen, dass diese Entscheidung nicht darauf abzielt, eine frühere Situation fortzusetzen, sondern eine neue Situation zu behandeln. Daher ist die Anpassung der Interessen des Kindes entscheidend, indem in erster Linie das übergeordnete Interesse des Kindes berücksichtigt wird, um zu bestimmen, ob der Umzug genehmigt werden soll.

In diesem Zusammenhang gelten die vom Gericht festgelegten Grundsätze für die Gewährung des Sorgerechts bei Trennung oder Scheidung sinngemäss für Artikel 301a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Diese Grundsätze sind grundlegend, um eine gerechte und ausgewogene Entscheidung sicherzustellen, die in erster Linie die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Kindes berücksichtigt.

Darüber hinaus ist es wichtig zu betonen, dass die blosse Behauptung einer Flexibilität bei den Arbeitszeiten allein kein ausreichendes Betreuungskonzept darstellt.

Das Bundesgericht hat klargestellt, dass im Rahmen der Unsicherheit über die Genehmigung des Umzugs die Tatsache, dass der umziehende Elternteil keine Angaben zu seiner Adresse, zur Kita und zu anderen Aspekten seines täglichen Lebens im Zielland gemacht hat, ihm keinen Schaden zufügt.

Ein dossier eröffnen