Gemeinsame elterliche Sorge vs. alternierende Obhut in der Schweiz: Bedeutung und Unterschiede

Gemeinsame elterliche Sorge vs. Alternierende Obhut in der Schweiz

Wer die elterliche Sorge des Kindes innehat, ist verantwortlich für wichtige Entscheidungen wie zum Beispiel die Erziehung, die Verwaltung der Finanzen und die Vertretung des Kinds bis zur Erlangung seiner Volljährigkeit. Somit entscheidet der Elternteil mit der elterlichen Sorge unter anderem über Fragen, des Wohnsitzes des Kindes, chirurgische Eingriffe, auf welche Schule es geht und welche religiöse Erziehung verfolgt werden soll. Nach der Scheidung haben meistens beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht. Nur in seltenen Ausnahmesituationen – bei Kindeswohlgefährdung – kann das Sorgerecht nur einem Elternteil zugeschrieben werden (oder allenfalls beiden entzogen werden). Bei gemeinsamer elterlicher Sorge, falls Sie zum Beispiel mit dem Kind umziehen möchten, beispielsweise in einen anderen Kanton, bedarf dies gewöhnlich der Zustimmung des anderen Elternteils.

 

Die Obhut umfasst die Betreuung des Kindes, während sich das Kind bei Ihnen aufhält: Alltag, Wochenenden, Ferien, Feiertage. Somit trifft der Elternteil, der die Obhut hat, die Entscheidungen über das tägliche Leben zu diesem Zeitpunkt. Das bedeutet, dass der Elternteil beispielsweise darüber entscheidet welche Aktivitäten das Kind verfolgt oder ob bei einer leichten Erkältung das Kind zuhause bleibt oder ob es am Abend noch mit Freunden draussen spielen darf.

Bei einvernehmlicher Scheidung regeln die Eltern die Betreuung der Kinder frei untereinander. Man spricht man von einer alternierenden oder gemeinsamen Obhut, wenn die Betreuung je zur Hälfte stattfindet, ansonsten spricht von alleiniger Obhut des einen Elternteils mit Besuchsrecht des Anderen.

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