R: Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten oder sogar die gesamten Kosten, wenn die Kosten durch die aussergerichtliche Einigung gesenkt werden können.
R: Manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten oder sogar die gesamten Kosten, wenn die Kosten durch die aussergerichtliche Einigung gesenkt werden können.
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens sind alle beteiligten Parteien verpflichtet, während des gesamten gerichtlichen Verfahrens ehrliche Aussagen und Erklärungen abzugeben. Insbesondere müssen Einkommenserklärungen genau und vollständig sein, wobei Angestellte und Selbständige jeweils ihre Gehaltsabrechnungen bzw. Buchhaltungsunterlagen vorlegen müssen. In der Praxis werden trotz der ethischen und rechtlichen Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Transparenz Einkommensverschleierungen oder falsche Erklärungen...
R: Ja, falls mindestens einer der beiden Ehepartner Schweizer ist, können Sie sich in der Schweiz nach schweizer Recht scheiden lassen. Im Prinzip ist die Präsenz für die Scheidungsanhörung obligatorisch, in gewissen Fällen kann man sich aber repräsentieren lassen.