Das Verlassen der ehelichen Wohnung vor der Scheidung: welche Auswirkungen hat dies auf meine Wohnrechte?

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Nach der Rechtsprechung behält die Familienwohnung ihren geschützten Charakter als Lebensmittelpunkt, solange die Ehe besteht, auch wenn die Ehegatten tatsächlich getrennt leben oder sich im Scheidungsverfahren befinden. Die Familienwohnung wird als der Ort definiert, an dem die Familie vor der Trennung zusammenlebte und der allen Familienmitgliedern als Lebensmittelpunkt diente.

Dieser Schutz besteht so lange, bis eine gerichtliche Entscheidung ergeht oder spezifische Umstände zeigen, dass die Wohnung endgültig ihren Charakter als Familienwohnung verloren hat. Dieser Statusverlust erfolgt jedoch nicht automatisch.

Das Verlassen der Familienwohnung: was sagt das Gesetz?

Ein besonders heikler Aspekt betrifft die Situation, in der einer der Ehegatten die Familienwohnung verlässt. Das Verlassen dieser Wohnung bedeutet nicht notwendigerweise, dass er oder sie auf das Zuweisungsrecht verzichtet. Tatsächlich reicht das blosse Verlassen, selbst über einen längeren Zeitraum, nicht aus, um zu beweisen, dass der Ehegatte auf sein Recht an dieser Wohnung verzichtet hat.

Damit die Wohnung ihren Charakter als Familienwohnung verliert, muss einer der Ehegatten sie endgültig verlassen und das Interesse an ihrem Schicksal aufgeben. Dies erfordert solide Beweise, und die Justizbehörden müssen sich auf ernsthafte Indizien stützen, um zu einem solchen Verzicht zu gelangen.

Die Beweislast

Die Partei, die den Verlust des Charakters als Familienwohnung behauptet, muss den Beweis dafür erbringen. Mit anderen Worten, wenn ein Ehegatte beweisen möchte, dass die Wohnung nicht mehr der Lebensmittelpunkt der Familie ist, muss er oder sie konkrete und überzeugende Elemente vorlegen, um diese Behauptung zu untermauern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schutz der Familienwohnung in der Schweiz solange gewährleistet ist, wie die Ehe besteht, und dies auch im Falle einer tatsächlichen Trennung. Das blosse Fehlen eines Ehegatten in der ehelichen Wohnung reicht nicht aus, um dieser Wohnung ihren Status als Familienmittelpunkt zu nehmen. Entscheidungen in dieser Angelegenheit müssen mit Vorsicht getroffen werden und auf soliden Beweisen basieren, um sicherzustellen, dass die Rechte beider Ehegatten gewahrt bleiben.

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