Die Unterhaltspflicht in der Schweiz, geregelt in Art. 217 StGB, gilt sowohl für verheiratete als auch für unverheiratete Paare, wenn ein Elternteil es vernachlässigt, für die Bedürfnisse seines Kindes aufzukommen. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht stellt ein Dauerdelikt dar: Solange die Pflichtverletzung andauert, setzt sich die Straftat fort. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts (BGer 7B_247/2023 vom...














